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   LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10   

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LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10 (https://dejure.org/2011,8408)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2011 - 2 Ta 505/10 (https://dejure.org/2011,8408)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 2 Ta 505/10 (https://dejure.org/2011,8408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsweg; Arzt als freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer; Abgrenzung beim fehlenden Vollzug des Vertragsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 BGB, § 5 ArbGG
    Rechtsweg; Arzt als freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer; Abgrenzung beim fehlenden Vollzug des Vertragsverhältnisses

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der Funktion als Facharzt für Innere Medizin

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2
    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der Funktion als Facharzt für Innere Medizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Denn auch sogenannte Beleghebammen und Belegärztesind grundsätzlich keine Arbeitnehmer, obwohl auch sie die Einrichtungen eines Krankenhauses nutzen und mit anderen Mitarbeitern des Krankenhauses zusammen arbeiten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699; Urteil vom 26.06.1991 - 5 AZR 453/90, Juris; OLG München, Beschluss vom 29.03.2007 - 21 W 1179/07, Juris).

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Bewertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, Juris; BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschluss vom 14.09.1997 - 5 AZB 22/96, NZA 1997, 344).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09

    Erbringung von ärztlichem Bereitschaftsdienst durch niedergelassenen Arzt -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Entgegen der Ansicht des Klägers kann die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbstständig auf Honorarbasis aufgrund eines reinen Dienstvertrages erbracht werden (vgl. dazu LAG Thüringen, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 Ta 29/10, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2009 - 5 Sa 108/09).

    Die wirtschaftliche Existenz muss also weitgehend von diesem einen Beschäftigungsverhältnis abhängen, wobei die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, Juris; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 Ta 72/09, Juris, m.w.N.).

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Widersprechen sich die vertraglichen Vereinbarungen und die tatsächliche Vertragsdurchführung, ist für die Bestimmung der Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses letztere maßgebend (vgl. BAG, Urteil vom 05.07.2000 - 5 AZR 888/98, Juris; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09, AP Nr. 120 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Widersprechen sich die vertraglichen Vereinbarungen und die tatsächliche Vertragsdurchführung, ist für die Bestimmung der Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses letztere maßgebend (vgl. BAG, Urteil vom 05.07.2000 - 5 AZR 888/98, Juris; BAG, Urteil vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09, AP Nr. 120 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Zahlungsanspruch, der sowohl auf einen Arbeitsvertrag als auch auf einen Dienstvertrag gestützt werden kann, entsprechend der Ansicht des Arbeitsgerichts bereits dann anzunehmen ist, wenn der Kläger das Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitnehmerstellung schlüssig dargelegt hat oder ob über die insoweit bestrittenen entscheidungserheblichen Tatsachen Beweis zu erheben ist (so BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NZA-RR 2010, 99; BAG, Beschluss vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93, NZA 1994, 141; vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96, NZA 1997, 509) kann offen bleiben.
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Bewertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, Juris; BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschluss vom 14.09.1997 - 5 AZB 22/96, NZA 1997, 344).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Bewertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, Juris; BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschluss vom 14.09.1997 - 5 AZB 22/96, NZA 1997, 344).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Zahlungsanspruch, der sowohl auf einen Arbeitsvertrag als auch auf einen Dienstvertrag gestützt werden kann, entsprechend der Ansicht des Arbeitsgerichts bereits dann anzunehmen ist, wenn der Kläger das Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitnehmerstellung schlüssig dargelegt hat oder ob über die insoweit bestrittenen entscheidungserheblichen Tatsachen Beweis zu erheben ist (so BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NZA-RR 2010, 99; BAG, Beschluss vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93, NZA 1994, 141; vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96, NZA 1997, 509) kann offen bleiben.
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Zahlungsanspruch, der sowohl auf einen Arbeitsvertrag als auch auf einen Dienstvertrag gestützt werden kann, entsprechend der Ansicht des Arbeitsgerichts bereits dann anzunehmen ist, wenn der Kläger das Vorliegen der Voraussetzungen für die Annahme der Arbeitnehmerstellung schlüssig dargelegt hat oder ob über die insoweit bestrittenen entscheidungserheblichen Tatsachen Beweis zu erheben ist (so BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, NZA-RR 2010, 99; BAG, Beschluss vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93, NZA 1994, 141; vgl. dazu auch BAG, Beschluss vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96, NZA 1997, 509) kann offen bleiben.
  • BAG, 26.06.1991 - 5 AZR 453/90

    Arbeitsrechtlicher Status einer Hebamme mit Belegvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10
    Denn auch sogenannte Beleghebammen und Belegärztesind grundsätzlich keine Arbeitnehmer, obwohl auch sie die Einrichtungen eines Krankenhauses nutzen und mit anderen Mitarbeitern des Krankenhauses zusammen arbeiten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699; Urteil vom 26.06.1991 - 5 AZR 453/90, Juris; OLG München, Beschluss vom 29.03.2007 - 21 W 1179/07, Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2009 - 5 Sa 108/09

    Arbeitnehmereigenschaft eines Not- und Bereitschaftsdienst leistenden

  • LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09

    Golftrainer

  • LAG Thüringen, 29.04.2010 - 1 Ta 29/10
  • OLG München, 29.03.2007 - 21 W 1179/07
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Dem allen entsprechend habe das Landesarbeitsgericht Hamm mit Beschluss vom 07.02.2011 (Az. 2 Ta 505/10) festgestellt, dass ein Honorararzt rechtlich nicht per se als Arbeitnehmer anzusehen sei, sondern genauso eine selbstständige Tätigkeit gegeben sein könne.
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 20/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 5/19 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 KR 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • SG Duisburg, 22.03.2013 - S 21 R 1532/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Die Einbindung in die Organisation der Klinik allein kann dabei nicht ausschlaggebend sein, da innerhalb der betrieblichen Abläufe die Leistung auf die eine oder andere Weise erbracht werden kann (vgl. LAG Thüringen, Beschluss vom 29.04.2010, 1 Ta 29/10, LAG Hamm, Beschluss vom 07.02.2011, 2 Ta 505/10).

    Dementsprechend ist die sozial- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bei auf Honorarbasis in einem Krankenhaus tätig werdenden Ärzten in zahlreichen Entscheidungen teilweise von einer selbständigen Tätigkeit (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.02.2012, S 208 KR 102/09: Tätigkeit eines Anästhesisten; LAG Hamm, Beschluss vom 07.02.2011, 2 Ta 505/10: Tätigkeit eines Internisten; Hessisches LAG, Urteil vom 14.01.2013, 16 Sa 1213/12: Tätigkeit eines Radiologen; LAG Thüringen, Beschluss vom 29.04.2010, 1 Ta 629/10) und teilweise von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen (vgl. SG Mannheim, Urteil vom 16.06.2011, S 15 R 2545/09: Tätigkeit eines Anästhesisten; SG Kassel, Urteil vom 20.02.2013, S 12 KR 69/12: Tätigkeit eines Ärztlichen Psychotherapeuten).

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin führt dieser Umstand alleine nicht dazu, dass eine ärztliche Tätigkeit im Bereitschaftsdienst oder Stationsdienst eine abhängige Beschäftigung darstellt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 07.02.2011, 2 Ta 505/10; Hessisches LSG, Urteil vom 14.01.2003, 16 Sa 1213/12).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht dadurch vorgeprägt, dass sog Honorararztverträge in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bisher überwiegend als freie Dienstverhältnisse qualifiziert werden (vgl Thüringer LAG Beschluss vom 29.4.2010 - 1 Ta 29/10; Hessisches LAG Urteil vom 30.11.2015 - 16 Sa 583/15; Hessisches LAG Urteil vom 14.1.2013 - 16 Sa 1213/12; LAG Hamm Beschluss vom 7.2.2011 - 2 Ta 505/10; LAG Düsseldorf Urteil vom 6.2.2018 - 3 Sa 632/17) .
  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 16 Sa 1213/12

    Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus; Keine

  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

  • LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 251/13

    Nachteilausgleich - Haupt- und Hilfsanspruch - Streitwert - Vergleich;

  • OLG München, 12.12.2012 - LBG-Ap 2/12
  • LAG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2 Ta 83/12

    Erhöhung des Streitwerts durch uneigentliche Hilfsanträge auf Beschäftigung und

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2015 - 3 Ta 5/15

    Streitwert eines Vergleichs bei Anhängigkeit von Haupt- und Hilfsantrag

  • LAG Thüringen, 22.08.2011 - 6 Ta 73/11

    Rechtsweg für Zahlungs- und Auskunftsansprüche eines als Praxisvertreter tätigen

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